Weitestgehend autofreie Altstadt in Halle
Stimmen Sie beim Bürgerentscheid gegen eine weitgehend autoarme Altstadt mit NEIN
Im November 2020 beschloss der Stadtrat das Konzept für eine weitestgehend autofreie Altstadt. Die CDU Fraktion und ein hallescher Gastronom starteten anschließend ein Bürgerbegehren, um die den Stadtratsbeschluss vom November aufzuheben und damit die Umsetzung einer weitestgehend autofreien Altstadt zu stoppen. Halle braucht aber unbedingt die weitestgehend autofreie Altstadt! Wir möchten Ihnen hier erläutern, warum Sie beim Bürgerentscheid am 06. Juni für NEIN stimmen müssen!
Was der Stadtrat im November beschlossen hat | Was NICHT im Stadtratsbeschluss vom November enthalten ist |
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Mehr Raum für Fahrradfahrer und Fußgänger schaffen Für eine entspanntere Atmosphäre sorgen Die Altstadt attraktiver und lebendiger gestalten Ausreichend Parkmöglichkeiten im Bereich des Innnenstadtringes schaffen | Anwohner dürfen nicht mit dem Auto nach Hause fahren Sie kommen nicht mehr mit dem Auto zu ihrem Arzt Handwerker und Lieferanten kommen nicht mehr mit dem Auto in die Innenstadt |
Die Gegner des Stadtratsbeschlusses vom November möchten eine weitestgehend autofreie Altstadt
mit Hilfe des Bürgerentscheids verhindern. Deswegen ist Ihre Stimme essenziell!
Wenn Sie auch für eine weitestgehend autofreie Altstadt von Halle sind, dann stimmen Sie beim Bürgerentscheid am 6.6.2021 mit einem NEIN!
Ihr NEIN beim Bürgerentscheid ist ein Ja für eine lebenswerte, grünere und ruhigere Innnenstadt!
In Halles historischer Altstadt nehmen Autos viel Raum in Form von Straßen und Parkplätzen ein. Kostbare öffentliche Flächen, die eigentlich allen Menschen dienen sollten, sind vor allem zu Autoparkplätzen geworden. Immer mehr und immer größere Autos brauchen scheinbar immer mehr Platz. Viel Verkehr in einer historischen Altstadt, die ursprünglich ohne Autos geplant und gebaut wurde, bedeutet aber Lärm und Stress, deutlich mehr Abgase und Feinstaub, im Sommer auch mehr Hitze. Kinder haben weniger Platz zum Spielen, Platz für Grünflächen und Bäume wurde geopfert.
Inzwischen zeigt sich aber, dass solche Auto-dominierten Altstädte nicht mehr sonderlich erfolgreich sind, sondern dass es für Handel, Gastronomie, Tourismus und die Bewohner viel sinnvoller ist, wenn in engen Altstädten mehr Platz für Menschen, Außengastronomie und Grünflächen geschaffen wird. Mehr stark verkehrsberuhigte bzw. autofreie Zonen reduzieren Lärm, Abgase und Hitze. Autos werden deshalb zum Beispiel in vielen Städten zunehmend in mehrstöckigen Parkhäusern abgestellt, kostbare Flächen so zurückgewonnen.
Touristenmagneten wie Heidelberg, Freiburg im Breisgau, Rothenburg ob der Tauber, Weimar, Erfurt, Pontevedra, Prag oder Dubrovnik schützen Ihre Altstadtkerne bereits konsequent vor unnötigem Autoverkehr und haben davon deutlich profitiert. Viele weitere Weltstädte, wie Paris und Oslo sind ebenfalls auf dem Weg dorthin.
Die bereits akute Klimakrise, die gerade in den letzten Sommern in Halle sehr deutlich zu spüren war, macht diesen Umbau noch dringlicher. Um in einer engen Altstadt in Zukunft noch angenehm leben zu können, braucht es viel mehr schattenspendende, kühlende Bäume, mehr Grünflächen, mehr begrünte Fassaden und Dächer.
Natürlich müssen auch weiterhin Lieferanten und Handwerker Zugang zu Geschäften usw. haben, aber das ist alles gut machbar. Andere Städte machen das bereits vor, man muss das Rad für Halle nicht neu erfinden.
Der Stadtrat und wir als Klimabündnis haben natürlich jedes Interesse daran, dass es den Geschäftsleuten und den Bewohnern der Altstadt, aber auch der Umwelt, weiterhin dauerhaft gut geht. Wir sind fest überzeugt davon, dass eine schöne, weitgehend autofreie hallesche Altstadt, in der sich die Menschen zukünftig gerne länger noch länger aufhalten, eine Chance bietet um zum Beispiel den akuten Leerstand von Geschäftsflächen im Zentrum von Halle zu verringern. Mehr Parkplätze und mehr Verkehr sind dafür keine Lösung.
Natürlich ist dazu ein fortgesetzter, konstruktiver Dialog der Stadtgesellschaft sinnvoll, ja dringend notwendig. Dabei besteht die Möglichkeit führende Experten für moderne Städteplanung immer wieder einzuladen um Ideen auszutauschen und von erfolgreichen Städten zu lernen. Die Aktivengruppen des Klimabündnisses unterstützen diesen Austausch sehr gerne. Als Beispiel sei hier nur die Veranstaltung ‚Podiumsdiskussion zur lebenswerten Innenstadt in Halle‘ genannt, die kürzlich von HalleZero, trotz Corona-Pandemie, organisiert wurde und im Internet abrufbar ist: https://www.youtube.com/watch?v=laLyNpF-DEA.
Weitere Informationen gibt es auch im Video der Scientists for Future Regionalgruppe Halle (Saale): https://www.youtube.com/watch?v=kjNBenL7AYE.
Wenn Sie weitere Ideen für einen sachlichen, konstruktiven Dialog haben, treten Sie gerne mit uns in Kontakt unter kontakt@klimabuendnis-halle.de. Wir freuen uns darauf!
Beschlussvorlage

Betreff: Konzeption für eine weitestgehend autofreie Altstadt Halle (Saale)
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat beschließt die Konzeption für eine weitestgehend autofreie Altstadt.
Die Verwaltung wird gebeten, die in der Sachdarstellung aufgeführten Maßnahmen im übertragenen Wirkungskreis schrittweise umzusetzen.
Für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Stadtrats wird die Verwaltung beauftragt, die zur Umsetzung notwendigen Planungen dem Stadtrat im Zuge der Umsetzung der Konzeption zur Beschlussfassung vorzulegen.
René Rebenstorf
Beigeordneter


Zusammenfassende Sachdarstellung und Begründung
Die Konzeption für eine weitestgehend autofreie Altstadt Halle (Saale) folgt dem Beschluss des Stadtrats zur Entwicklung einer autofreien Altstadt (VII/2019/00276) vom 30.10.2019 und löst die Verkehrskonzeption Altstadt von 1997 (Beschluss Nr. 96/I-26/500) ab.
Die gewählte Reihenfolge der Maßnahmen stellt keine Priorisierung dar.
Maßnahme 1: Die Fußgängerachse Hauptbahnhof <-> Markt wird bis zum Landesmuseum Moritzburg mittels einer weitgehend durchgängigen Fußgängerzone verlängert.
Im Sinne einer fußverkehrsfördernden Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Moritzburg sind nordwestlich des Marktplatzes die Bereiche Große Klausstraße Ost (Anschluss Marktplatz), Kleine Ulrichstraße (zwischen Dachritzstraße und Moritzburgring) und Bergstraße (alternativ Kleine Schlossgasse) als Fußgängerzonen zu widmen. Lieferverkehr wird in begrenzten Zeitabschnitten (z. B. vormittags) zugelassen sein. Grundstückseigentümer und gemeldete Mietende von Wohnungen und Gewerberäumen dürfen mit Ausnahmegenehmigung einfahren.
Maßnahme 2: Die verkehrsberuhigten Bereiche werden in nordwestlicher und südlicher Altstadt ausgedehnt.
Ziel ist, Aufenthaltsqualität und Bedingungen für den Fußverkehr zu verbessern; insbesondere dort, wo schmale Gehwege immer wieder Zufußgehende auf die Fahrbahn ausweichen lassen. Zuvor sind Umgestaltungen der Straßenräume erforderlich, um die mit der StVO vorgeschriebene Konsistenz von Straßenbild und Verkehrsorganisation herzustellen.
Für die Oleariusstraße zwischen Hallmarkt und Dachritzstraße ist eine Sonderlösung erforderlich, um die Erreichbarkeit der Tiergarage Händelhauskarree zu sichern.
Maßnahme 3: Die teilweise sehr langen Wartezeiten für den Fuß- und Radverkehr an den signalisierten Querungen des Altstadtrings, insbesondere am Glauchaer Platz, werden überprüft und, soweit verkehrstechnisch vertretbar, reduziert.
Insbesondere der Glauchaer Platz mit seinen vielen einzelnen Furten stellt für den Fuß- und Radverkehr eine kaum zumutbare Barriere dar. Rotlicht-Verstöße sind hier nahezu ständig zu beobachten, wobei das Verständnis für lange Wartezeiten bei geringerem Verkehrsaufkommen, z.B. am Abend, am geringsten ausgeprägt ist. Gerade zu diesen Tageszeiten könnten die Freigaben für den Fuß- und Radverkehr ausgeweitet werden, ohne die Leistungsfähigkeit des Knotens für den Kfz-Verkehr zu gefährden.
Es ist an allen Querungen des Altstadtrings sicherzustellen, dass die gemäß Regelwerk maximalen Wartezeiten von 60 Sekunden (Ausnahme: 80 s) nicht überschritten und geteilte Furten möglichst in einem Zug überquert werden können. Dies ist nur zulasten des Kfz- und ggf. Straßenbahnverkehrs möglich.
Maßnahme 4: Alle Fußgängerzonen werden uneingeschränkt für den Verkehr mit Fahrrädern freigegeben.
Mit der Maßnahme soll insbesondere die wichtige Radverkehrsachse von und zum Hauptbahnhof gestärkt und aufgewertet werden. Gut wahrnehmbare Hinweisschilder und Bestreifung durch Ordnungskräfte sollen die Radfahrenden dazu bewegen, sich angemessen und rücksichtsvoll zu bewegen. Die Alternativroute via Franckestraße bleibt weggewiesen. Dennoch wird die Verträglichkeit mit dem Fußgängerverkehr sehr kritisch zu beobachten sein – mit der Option zum Status Quo zurückzukehren.
Maßnahme 5: Im öffentlichen Straßenraum werden zusätzliche Fahrradabstellanlagen integriert.
Mit dem Wegfall öffentlicher Kfz-Stellplätze sind vermehrt Fahrradabstellanlagen vorzusehen (z. B. Radanlehnbügel), die als bauliche Elemente auch zur Sperrung oder künstlichen Einengung von Straßen dienen können. Ein Umsetzungskonzept wird erstellt. Dabei sind auch mögliche Standorte für „Fahrradparkhäuser“ in den Bereichen Marktplatz und Universität zu eruieren.
Maßnahme 6: Der Radverkehrsring um die Altstadt wird zwischen Klausbrücke und Kreisverkehr Oper mittels beidseitiger Radfahrstreifen geschlossen. Der Kfz-Verkehr wird, vorerst im Rahmen eines einjährigen Versuchs, in diesem Abschnitt nur noch im Uhrzeigersinn (nord- und ostwärts) geführt.
Die Maßnahme dient, neben der Stärkung des Radverkehrs, der Verringerung des Verkehrsaufkommens im Bereich der westlichen und nördlichen Altstadt (und darüber hinaus im gesamten sensiblen Verlauf zwischen Burg- und Ankerstraße). Die Fahrtrichtung der mittig geführten Kfz entspricht der gegenwärtigen Umleitung am Robert-Franz-Ring und würde auch dem künftigen Parkhaus Oper mit Zufahrt von der Kapellengasse und Ausfahrt zum Universitätsring Genüge tun (direkter Abfluss zum Joliot-Curie-Platz möglich).
Dennoch ist die Maßnahme als „Verkehrsversuch“ zu werten und bei negativer Evaluation nach der Eingewöhnungsphase (ca. 1 Jahr) anzupassen bzw. rückabzuwickeln. Angesichts des Pilot-Charakters wird eine Förderung im Rahmen des Programms „Post-Corona-Stadt“ angestrebt.
Maßnahme 7: Die Verkehrsführung wird in östlicher und südöstlicher Altstadt optimiert (Rathausstraße als Einbahnstraße, Mittelstraße gedreht; Planstraße zwischen Waisenhausring und Großer Brauhausstraße).
Im Bereich der Großen Steinstraße sollen nur Kraftfahrzeuge im Lieferverkehr (und Radfahrende) auf den Straßenbahngleisen gestattet werden, um Behinderungen für die Straßenbahnen (z. B. durch den Rückstau wartender Kfz an der Ausfahrt Joliot-Curie-Platz) zu vermeiden. Nichtberechtigte Kraftfahrer können dann nur noch über die Schulstraße das Altstadtareal verlassen.
Die Drehung der Einbahnstraßenrichtung in der Mittelstraße bewirkt eine bessere Erreichbarkeit der dortigen Grundstücke und kürzere Wege des betreffenden Quell-Ziel-Verkehrs. In der Rathausstraße als wichtiger Fußverkehrsachse, insbesondere zwischen Tiefgarage Hansering und Marktplatz, sollen durch Straßenraumgestaltung und Verkehrsorganisation (Einbahnstraße mit wechselseitig baulicher Einordnung von Sonderstellplätzen) sowie das konsequente Geschlossenhalten der Polleranlage am Zugang der Fußgängerzone Geschwindigkeitsniveau und Verkehrsaufkommen wirksam verringert werden.
Der Straßenneubau im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 180 zwecks leistungsfähiger und sicherer Erschließung des Großvorhabens südlich des Ritterhauses wird die Anbindung des gesamten Quartiers an den Altstadtring verbessern (Zufahrt via Planstraße, Ausfahrt via Kleine Brauhausstraße). Ein ausreichend breiter Gehweg wird den starken Fußverkehr von/zu den Franckeschen Stiftungen aufnehmen (u.a. Schulweg).
Maßnahme 8: Auf den öffentlichen Fahrbahnen innerhalb des Altstadtrings wird Kfz-Parken nur noch zwecks Carsharing und für Beförderungsunternehmen, Handwerker, Schwerbehinderte und Wochenmarkthändler erlaubt.
Es ist ein schrittweiser Wegfall der Stellplätze, zunächst in den ausgeprägten Gastronomie- und Einzelhandelsbereichen, später auch in den Wohngebieten vorgesehen. Ausnahmen sind für den in sich geschlossenen Wohnbereich Brunoswarte vorgesehen, der weder zentren- noch touristisch relevant ist. Hingegen soll auch das Parken auf dem Jerusalemer Platz entfallen, da (trotz moderner Bausubstanz) eine der Historie angemessene Umgestaltung des Platzes im erhaltenen Stadtgrundriss vorgesehen ist. Der Parkplatz Friedemann-Bach- Platz soll zunächst erhalten bleiben, bis ein schlüssiges Parkraum- und Umfeldkonzept für
das Landesmuseum Moritzburg erarbeitet wurde. Die Kapazität von Parkierungsanlagen am Altstadtring soll gesteigert werden (z.B. Parkhaus Oper). Es soll darauf hingewirkt werden, dass öffentlich zugängliche Stellplätze in privaten Parkierungsanlagen zum Stellplatzkontingent bei der Anwendung des Stellplatzschlüssels für das Bewohnerparken berücksichtigt werden dürfen, damit das Bewohnerparken auf den verbleibenden Stellplätzen im Straßenraum stattfinden kann und Besucher der Altstadt (Beschäftigte, Gäste, Kunden, Klienten und Patienten) die Stellplätze in Parkhäusern und Tiefgaragen nutzen (müssen). Be- und Entladen von Kfz, insbesondere von Lieferfahrzeugen, bleibt im Rahmen der StVO erlaubt.
Die Maßnahme soll die Aufenthaltsqualität in den Straßen für alle Nutzer der Altstadt spürbar steigern sowie Lebensraum für die Bewohner, insbesondere auch für Kinderspiel, schaffen. Der Effekt wird durch Umgestaltungen im Straßenraum durch gliedernde Elemente (mobiler oder immobiler Art) verstärkt. Insbesondere soll eine signifikante Anzahl zusätzlicher Anlehnbügel für Fahrräder auf freiwerdenden Kfz-Stellflächen installiert werden, um ein alternatives Angebot für die Erreichbarkeit der Altstadt zu schaffen.
Maßnahme 9: Im öffentlichen Straßenraum werden mehr Standorte für Carsharing-Stationen angeboten.
Einerseits muss den auf das Auto angewiesenen Bewohnern der Altstadt eine Alternative gegeben werden, sobald durch Maßnahme 8 die Kfz-Stellplätze auf den Fahrbahnen entfallen. Andererseits wird mit dem Freiwerden der heutigen Parkstreifen erst Platz geschaffen für zusätzliche Carsharing-Stationen.
Anzahl und Lage der zusätzlichen Stationen werden mit den interessierten Anbietern abgestimmt. Stationsgebundenes Carsharing zu fördern, trägt laut Studien nachweislich dazu bei, dass sich der durchschnittliche Fahrzeugbesitz von Privathaushalten verringert (insbesondere „Zweitwagen“).
Maßnahme 10: Intensivierte Kontrolle und effektive Sanktionierung sollen Verstöße durch Verkehrsteilnehmer gegen die bestehenden und hinzukommenden Ge- und Verbote minimieren.
Schon die heutige Verkehrsorganisation in der Altstadt würde eine weitgehende Verkehrsberuhigung bewirken, wenn sich möglichst alle Verkehrsteilnehmer an die bestehenden Regelungen hielten. Falsch geparkte Fahrzeuge und missachtete Einfahrverbote sind jedoch häufig (und zunehmend) zu beobachten. Der Fuß- und Radverkehr wird dabei nicht selten behindert oder gar gefährdet.
Durch die auszuweitenden Beschränkungen für den Kfz-Verkehr und das mindestens anfänglich mangelnde Verständnis der Kraftfahrer wird die Ahndung von Verstößen im fließenden und ruhenden Verkehr umso wichtiger sein, um die mit den Maßnahmen verfolgten Ziele zu erreichen. Auch den zuzulassenden Radverkehr in den Fußgängerzonen gilt es zu „erziehen“ ( Gebot der Rücksichtnahme).
Maßnahme 11: Es wird, in Abstimmung und Kooperation mit der Wirtschaft, eine hinsichtlich Fahrzeugemissionen und -dimensionen altstadtverträgliche Lieferlogistik eingeführt.
Ziel ist, den zunehmenden (motorisierten) Lieferverkehr in der Altstadt, auch vorbildhaft für andere dicht bebaute Stadtquartiere, zu reduzieren. Zum Beispiel könnten innerhalb der einzelnen Erschließungsquadranten zentrale Paket-Depots an geeigneten, gut erreichbaren Straßen- und Wegeknoten der Altstadt eingerichtet werden. Von dort sollen private und gewerbliche Kunden sodann ihre KEP-Waren (Kurier-, Express- und Paket-Dienste) abholen. Bei den Standorten der Paket-Depots ist auf die Integration der Anlagen in das historische Stadtbild zu achten (Denkmalschutz), weshalb sich Einrichtungen in Gebäuden eignen. Ein Service von Lastenfahrrädern, die man entweder ausleihen oder samt Fahrer für die Haustürzustellung buchen kann, würde das System ggf. komplettieren.
Maßnahme 12: Die Stellplatzsatzung wird dahingehend novelliert, dass der vorgeschriebene Kfz-Stellplatzbedarf von Bauvorhaben in der Altstadt durch die vertraglich gesicherte Umsetzung von innovativen Mobilitätskonzepten reduziert werden kann und der verbleibende Bedarf möglichst abzulösen ist.
Angesichts der hervorragenden Erreichbarkeit der Altstadt mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbunds (bislang v.a. Fuß, Rad, ÖPNV) und der zu verbessernden Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr (siehe Maßnahmen oben) sind neue allgemeine Kfz-Stellplätze künftig entbehrlich. Zusätzlicher Quell- und Ziel-Verkehr mit Kfz in der Altstadt wird vermieden und mit den Ablösemitteln können weitere Angebote des Umweltverbunds in der gesamten Stadt finanziert werden. Die Ablöse-Verpflichtung könnte bis auf Null reduziert werden, wenn alternative Mobilitätserleichterungen für die Gebäudenutzer (z.B. stark rabattierte ÖPNV-Tickets, Lastenfahrräder und Pedelecs mit geringer oder ohne Leihgebühr) dauerhaft und verbindlich angeboten werden. Zwingend auf das Auto angewiesene Bewohner und Gewerbe müssen Carsharing nutzen oder auf andere Objekte in der Altstadt bzw. in der Stadt ausweichen.
Maßnahme 13: P+R-Anlagen an den äußeren Zugangsstellen des ÖPNV werden bedarfsgerecht fortentwickelt und ggf. erweitert.
Die Maßnahme fußt auf Festsetzung 5.4.9 des Nahverkehrsplans. Mit dem Pkw als Zu- und Abbringer des ÖPNV können Reisezeitverkürzungen erreicht und die Einzugsbereiche der Haltestellen erweitert werden. Allerdings können P+R-Anlagen das kompakte Hallesche Stadtgebiet mit überwiegend kurzen Quelle-Ziel-Distanzen nur geringfügig entlasten und zur Nachfrage-Stabilisierung des ÖPNV nicht viel beitragen, dem Zubringer-Busverkehr sogar schaden. Der Aufwand und die Inanspruchnahme von gut erschlossenen Flächen an Straßenbahnhaltestellen, die auch andere Nutzungen anziehen, sind bei möglichen Neuerrichtungen behutsam abzuwägen.
Die vorhandenen Kapazitäten sind derzeit ausreichend. Die Entwicklung der Nachfrage wird weiter beobachtet.
Zusammenfassung der Wirkungen
Pro
Die Umsetzung der Maßnahmen wird die Hallesche Altstadt einerseits als oberzentrales Versorgungszentrum sowie als touristisches Ziel und andererseits als zukunftsorientierten Wohnstandort (Leben ohne Auto) mit beschaulichen Freiräumen maßgeblich stärken. Die Verringerung der Emissionen aus dem Kfz-Verkehr leistet einen bedeutenden Beitrag für Umwelt- und Klimaschutz. Zudem dürfte ein medienwirksamer Image-Gewinn für die Stadt als Vorreiter-Kommune sicher sein.
Contra
Verdrängungseffekte auf das Straßennetz und die Wohnquartiere des Innenstadtgürtels sowie Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr in den Fußgängerzonen sind in der Anfangsphase möglich ( Evaluationsgebot). Für die Maßnahmen 6, 8 und 11 wird die Akzeptanz in der Bevölkerung und in der Wirtschaft anfänglich gering ausgeprägt sein ( Öffentlichkeitsarbeit). Die spätere Umsetzung der verkehrsorganisatorischen Maßnahmen und insbesondere bauliche Veränderungen verursachen Kosten – bei gleichzeitig wegfallenden Parkgebühren-Einnahmen.
Klima
Der Beschluss der Konzeption selbst hat (noch) keine Klimawirkung. Die stufenweise Umsetzung wird bei Eintreten der beabsichtigten Zurückdrängung des Kfz-Verkehrs klimabeeinträchtigende Emissionen verringern.
Anlagen:
Autoarm, Innenstadt, Autofrei, Altstadt, Autoarme Innenstadt, Autofreie Innenstadt, Autoarme Altstadt, Autoarme Innenstadt